Als Privatklient und Selbstzahler haben Sie den Vorteil kurzer Wartezeiten und individueller Termine. Selbstverständlich unterliegen auch Heilpraktiker für Psychotherapie der Schweigepflicht.
Die gesetzlichen Kranken- bzw. Gesundheitskassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Heilpraktikerleistung in der Regel nicht. Die Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie gelten als heilkundliche Tätigkeit und sind somit von der Umsatzsteuer, gemäß §4 Nr. 14 UStG, befreit.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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